Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

D16941 050 ha mit Hunden Gebuhren

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie bei Bedarf auf Wunsch vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die Sie hier einsehen können.

Wir kümmern uns gern um unsere Patienten und die Sorgen Ihrer Besitzer. Daher unterhalten wir kein Rechnungswesen und führen auch keine Behandlungen auf offene Rechung durch. Die Bezahlung erfolgt in der Tierarztpraxis WIDUKIND® daher nach jeder Behandlung in bar oder per EC-Karte. Unsere Leistungen werden nach der aktuellen Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) abgerechnet, Arzneimittel nach der Arzneimittelabgabeverordnung (AMVO), die Sie beide auch vor Ort einsehen können.

Für OP-Termine, die nicht eingehalten bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, berechnen wir eine Ausfallpauschale von 50,00 € .

Um Ihnen einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Kosten der angewendeteten und abgegebenen Medikamentenkosten zu geben, überreichen wir Ihnen gerne nach jeder Behandlung eine detaillierte Quittung bei Begleichung der Kosten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte offen an unser Team. Wir werden Ihnen die Zusammensetzung der Beträge gerne erklären.

GOT - Wozu?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten sollte über die Leistung und weniger den Preis stattfinden. Eine angemessene Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z.B. durch Fortbildungen und Investitionen in morderne Geräte und Techniken nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis.